Der Service für kleine und mittelständische Unternehmen
Verfahrensdokumentation einfach vom Marktführer erstellen lassen. Mit bis zu 80% Förderung.
Unsere Experten erstellen Ihnen eine rechtssichere Verfahrensdokumentation in wenigen Stunden - damit Sie sicher durch die Betriebsprüfung kommen und hohe Strafen vermeiden.
Die risiken einer fehlenden verfahrensdokumentation
Jedes Jahr scheitern hunderte Betriebsprüfungen aufgrund der Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation ist Pflicht. In den ersten Jahren haben Betriebsprüfer:innen oft noch ein Auge zugedrückt. Das ändert sich jetzt. Jedes Jahr werden zahlreiche Buchführungen im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgrund einer fehlenden Verfahrensdokumentation als mangelhaft angesehen.
Mangelhafte Buchführung
Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation wirkt sich immer negativ auf das Gesamtbild der Prüfung aus. Oft wird die Buchführung deswegen als mangelhaft eingestuft.
Hohe Strafgelder
Wenn Ihr Unternehmen durchfällt, kommt es zur Streichung von Steuervorteilen und zu Strafen im sechsstelligen Bereich. Oftmals müssen Sie 10 % Ihres Umsatzes zusätzlich versteuern.
Rückwirkende Prüfungen
Da 3-5 Jahre rückwirkend geprüft wird, reicht es nicht, last minute eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Diese muss JETZT schon existieren.
In 4 Schritten zu Ihrer Verfahrensdokumentation
Lassen Sie jetzt eine rechtssichere & BAFA-geförderte Verfahrensdokumentation mit Prozessoptimierungen erstellen. Klicken Sie auf den Button, um eine Anfrage zu senden und von unserem Expertenteam beraten zu werden:
1. Anfrage senden
In unserem einfachen Formular können Sie uns in unter 60 Sekunden die wichtigsten Informationen geben.
2. Individuelles Angebot
Wir melden uns innerhalb von 48h bezüglich Ihres Angebots und vereinbaren falls gewünscht einen Termin für die kostenlose Erstberatung.
3. Persönlicher Termin vor Ort
Gemeinsam erfassen wir die nötigen Informationen für Ihre Verfahrensdokumentation. Im Gespräch erhalten Sie auch Tipps zur Optimierung Ihrer Prozesse.
4. Fertig
Sie erhalten Ihre Verfahrensdokumentation als PDF-Dokument. Optional: Mit einem günstigen Abo halten wir Ihre Dokumentation auch in den kommenden Jahren aktuell.
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80 % BAFA‒Förderung
Ihre Verfahrensdokumentation wird jetzt noch günstiger. Unser Service ist förderfähig durch die BAFA. Im Schnitt werden bei über 90 % unserer Kunden die Fördermittel in der voll beantragten Höhe freigegeben. Natürlich kümmern wir uns für Sie um die Antragsstellung.
Verfahrensdokumentation: ein Thema mit dem sich nahezu jeder Unternehmer befassen muss. Wir fühlen uns sehr gut beraten und danken für die unkomplizierte Erstellung!
Sebastian Boye
Von der Anbahnung, der ersten Beratung, über die Erstellung und auch die zukünftigen Anpassungen bin ich vollkommen zufrieden. Sehr angenehmer und positiver, sogar persönlicher Kontakt.
Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die gute persönliche Beratung während der Erstellung der Unterlagen. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen in den kommenden Jahren.
Helmut Pribyl
Wir sind sehr froh, für unsere Verfahrensdoku einen so kompetenten und erfahrenen Partner an unserer Seite zu haben.
Alexandra Diwischofsky
Ich bedanke mich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und empfehle Ihr Haus gerne weiter.
Unkompliziert, schnell und freundlich - genau die Zusammenarbeit, die man sich wünscht.
Eyk Wiegand
Wiegand bft Tankstelle
Warum sich die Beratung beim Experten lohnt
Günstige Softwarelösungen
Kostenlose Softwarelösungen können nützlich sein, doch wenn es um die Erstellung einer präzisen Verfahrensdokumentation geht, erreichen sie oft ihre Grenzen. Das Fachwissen müssen Sie in diesem Fall selbst mitbringen.
VerfahrensDoku24.de
Wir haben über 200 Projekte erfolgreich abgeschlossen und sind nach ISO‒9001 zertifiziert. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Verfahrensdokumentation bei der Betriebsprüfung nicht bemängelt wird. So vermeiden Sie hohe Steuernachteile oder Strafen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Verfahrens­dokumentation?
Eine Verfahrensdokumentation ist eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen, in schriftlicher Form dargestellt werden. Das heißt, alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Wer benötigt eine Verfahrens­dokumentation?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten.
Und warum wird eine Verfahrensdokumentation benötigt?
Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
1. Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen
2. Führung elektronischer Bücher und
3. Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.
Die GoBD fordert zwei zentrale Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage, sich innerhalb einer adäquaten Zeit einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.
Welche Systeme und Bereiche müssen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden?
Hier ist eine Übersicht: Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung, Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme, Rechnungserstellungsprogramme, Zahlungssysteme, Umgang bzw. Ablage von Papierbelegen, Umgang bzw. Ablage von gescannten Belegen, E-Mail-Programme, Archive, Schnittstellen zwischen den Systemen.
Was sind die Konsequenzen bei einer fehlenden Verfahrensdokumentation?
Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, führt das zu einer negativen Bewertung des Gesamtbilds der Prüfung. Wenn noch weitere Schwachstellen in der Buchführung hinzukommen (was sehr oft der Fall ist), steigt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass die Betriebsprüfung scheitert. Dann kommen hohe Hinzuschätzungen und Bußgelder auf Sie zu.
Sie wollen es sicher durch die Betriebsprüfung schaffen?
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